Am 30. November 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ beschlossen. Die Lesungen im Deutschen Bundestag zu den Änderungen des BauGB und der BauNVO finden voraussichtlich im Februar und März 2017 statt. Eine erste Beratung im Bundesrat ist für den 10. Februar 2017 vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen der TA Lärm in diesem zeitlichen Rahmen mitberaten werden und das gesamte Verfahren bis Ende April/Anfang Mai abgeschlossen ist. Die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens auf unmittelbar am Ortsrand liegende Baugebiete ist ein sehr wichtiger Baustein für bezahlbares Wohnen. Die Urbanen Gebiete ermöglichen als neuen Gebietstyp die bauliche Nutzung von Wohngebäuden neben Gewerbe und tragen damit zu einer besseren Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten bei. Wir sehen es daher als wichtig an, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechend anzupassen: Flexiblere Vorgaben erleichtern Neubau.
Urbanes Gebiet in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) –
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