Der BFW Bayern plädiert für Ablehnung des Gesetzentwurfes. Unserer Meinung nach handelt es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die privatrechtliche Vertragsfreiheit und in private Vermögenswerte zu Lasten der Vermieter. Der dem Mietrecht immanente Interessenausgleich wird damit weiter ausgehebelt. Der Entwurf des MietAnpG trägt somit dazu bei, die Investitionsbereitschaft der mittelständischen Immobilienwirtschaft in den Mietwohnungsbau weiter zu erschweren. Gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zur Energiewende und die Herausforderungen in Bezug auf den demographischen Wandel werden unterlaufen. Wenn der Vermieter durch einseitige mietrechtliche Eingriffe nicht mehr marktkonform agieren kann, handelt es sich um eine teilweise gesetzliche Entwertung seiner Investition, mit der Folge, dass er diese Investition unterlassen wird. Bei bestandshaltenden Immobilienunternehmen werden weitere Kappungsgrenzen dazu führen, dass sie das fehlende Erhöhungspotential durch Anhebung der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mieten ausgleichen müssen. Das Ansinnen, durch weitere Eingriffe in das Mietrecht Übertreibungen in Einzelfällen einzudämmen, kann so zu einem stärkeren Anstieg der unteren Mietpreise führen. Bei dem Entwurf des MietAnpG handelt es sich im Ergebnis um soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaft. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden nicht dadurch gelöst, dass alle Mieter, jede Miethöhe, jede Wohnsituation als schutzwürdig eingestuft wird. Nicht die angebliche Missachtung der Mietpreisbremse durch die Vermieter ist das Problem, sondern die Missachtung durch die Kommunen. Statt einer vermehrten und zügigen Ausweisung von Bauland und die Ermöglichung von bezahlbarem Neubau, ist genau das Gegenteil zu beobachten. Erreichtes wird geschützt und Neues abgewehrt oder nur zugelassen, wenn es zusätzlich vorhandene Probleme löst (Infrastruktur, Kitas etc.) – die Beschlüsse der Bundesregierung zum Mietrecht gehen daher in die falsche Richtung und fördern Tendenzen, die an anderer Stelle zu Recht bekämpft werden. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.